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Eine Reihe von Erkrankungen des Herzens (Herzkranzgefäßverkalkung, Herzinfarkt, entzündliche Herzerkrankungen) können mit Herzrhythmusstörungen einhergehen. Bei der bradykarden, d. h. mit zu langsamen Herzschlag sich manifestierenden Form von Rhythmusstörungen, muß bei sympto-matischen Patienten (Ohnmachtsanfälle, Schwindel etc.) ein Herzschrittmacher implantiert werden. Diese Geräte sind heutzutage sehr klein (etwa so groß wie ein früheres Fünf-Mark-Stück) und zeichnen sich durch eine lange Lebensdauer aus. Nach Implantation dieser Geräte muß jedoch eine Kontrolle des Schrittmachers in 6-monatigen Abständen erfolgen (Batteriestatus, Funktion der einzelnen Komponenten des Schrittmachers, Einstellung noch adäquat etc.). Evtl. müssen die Einstellungen des Schrittmachers hierbei neuen Bedingungen (neu aufgetretene Herzrhythmusstörungen) angepasst werden. Für die meisten gängigen Schrittmacherfabrikate halten wir die notwendigen Abfrage-Computer vor und können die 6-Monatskontrollen durchführen.

Rechts sehen Sie das Bild eines modernen Herzschrittmachers.

Nicht nur durch langsame, sondern insbesondere durch schnelle (tachykarde) Herzrhythmusstörungen, kann eine Gefährdung des Patienten hervorgerufen werden. Vornehmlich bei hochgradig eingeschränkter Herzfunktion (z. B. nach Herzinfarkt, bei Herzmuskelerkrankungen etc.) kann diese Gefährdung so groß werden, daß ein sogenannter ICD (implantierbarer Kardioverter/Defibrillator) implantiert werden muß. Dieses Gerät ist von Aussehen und Größe einem Schrittmacher sehr ähnlich. Bei Auftreten von schnellen Herzrhythmusstörungen, die unbehandelt zum Tode führen würden, kann dieser ICD kleine Elektroschocks abgeben, die somit das Leben des Patienten retten. Neuere ICDs verfügen auch über Schrittmacherfunktionen und können daher sowohl bradykarde als auch tachykarde Herzrhythmusstörungen behandeln.

Kardiologische Praxis Schwabing | kardioschwabing@t-online.de