Eine Reihe von Erkrankungen des Herzens (Herzkranzgefäßverkalkung, Herzinfarkt, entzündliche Herzerkrankungen) können mit Herzrhythmusstörungen einhergehen. Bei der bradykarden, d. h. mit zu langsamen Herzschlag sich manifestierenden Form von Rhythmusstörungen, muß bei sympto-matischen Patienten (Ohnmachtsanfälle, Schwindel etc.) ein Herzschrittmacher implantiert werden. Diese Geräte sind heutzutage sehr klein (etwa so groß wie ein früheres Fünf-Mark-Stück) und zeichnen sich durch eine lange Lebensdauer aus. Nach Implantation dieser Geräte muß jedoch eine Kontrolle des Schrittmachers in 6-monatigen Abständen erfolgen (Batteriestatus, Funktion der einzelnen Komponenten des Schrittmachers, Einstellung noch adäquat etc.). Evtl. müssen die Einstellungen des Schrittmachers hierbei neuen Bedingungen (neu aufgetretene Herzrhythmusstörungen) angepasst werden. Für die meisten gängigen Schrittmacherfabrikate halten wir die notwendigen Abfrage-Computer vor und können die 6-Monatskontrollen durchführen.
Rechts sehen Sie das Bild eines modernen Herzschrittmachers.